Die Fachbereiche 1 bis 6 leicht erklärt
Hier beginnt die Spezialisierung für die verschiedenen Unternehmen.
Sie können mit der Trägerzulassung auch mehrere Fachbereiche beantragen!
Wir bieten weitere Videos an, die sich auf die Fachbereiche spezialisieren. Wie gewohnt, immer mit Vorlagen, die auf die Fachbereiche angepasst oder besonders hilfreich bei der Maßnahme Beantragung sind. Welcher passt zu Ihnen?
Fachbereich 1 - für Jobcoaches
Im Fachbereich 1 sind Einzel- und Gruppenmaßnahmen möglich. Zielgruppe sind Langzeitarbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen.
Die Maßnahmen werden über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abgerechnet.
Dieser Fachbereich umfasst Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Rechtsgrundlage ist der § 45 im Sozialgesetzbuch II.
Sie können Maßnahmen mit verschiedenen Zielen zulassen.
Die Ziele und auch die dazugehörigen Inhalte, die Dauer und weitere die Anforderung für diesen Fachbereich werden in einem Video umfassend erläutert.
Ebenfalls wird dieses Video Sie vollständig durch die Maßnahme - Beantragung führen. Von dem Konzept über den Verlauf, der Dokumentation und bis hin zur Kalkulationen. Auch Paragraph 16 K, die Ganzheitliche Betreuung gehört zu diesem Fachbereich und wird hier berücksichtigt.
Zielgruppen sind Unternehmen die Beratung und Coaching / Jobcoaching durchführen, Bewerbungstraining anbieten, in Existenzgründungen schulen oder eine Beschäftigungsaufnahme stabilisieren.


Fachbereich 2 - Die Arbeitsvermittlung
Fachbereich 2 sind Arbeitsvermittler, die, nur bei Erfolg der Vermittlung, über einen Vermittlungsgutschein abgerechnet werden.
Die Tätigkeit eines Arbeitsvermittlers ist auf die Vermittlung von Arbeitssuchenden in eine Beschäftigung ausgerichtet. Sie kann im öffentlichen oder privaten Auftrag erfolgen. In Deutschland sind die meisten Arbeitsvermittler Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter, und die dann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen können.

Fachbereich 3 - Vorbereitungs- und Ausbildungsbetriebe
Im Fachbereich 3 geht es um Jugendliche, die in der in der Schulzeit Begleitung benötigen und gegeben falls danach erst eine Berufsorientierung oder Berufsvorbereitung benötigen.
Die Abrechnung erfolgt über Vergabemaßnahmen. Diese Träger bewerben sich anhand einer Ausschreibung und erhalten mit Glück den Zuschlag und eine Losnummer.
Diese Programme können auch als Haupt- und Unterbieter in Kooperation stattfinden.
Beispiele für Maßnahmen im Fachbereich 3 sind die
-
Assistierte Ausbildung (AsA),
-
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB),
-
Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH),
-
Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA),
-
Umschulungsbegleitende Hilfen (UbH),
um nur einige zu nennen.

Fachbereich 4 - Berufliche Weiterbildung
Die Maßnahmen im Fachbereich 4 werden über einen Bildungsgutschein abgerechnet.
Zielgruppe sind Arbeitslose Menschen, die durch eine Weiterbildung oder Umschulung wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gehen können.
Auch Personen, die in Arbeit sind, können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, um eine Kündigung abzuwenden. Umschulungen können in über 20.000 Beruf erfolgen. Ausbildungen / Erstausbildungen sind hier nicht erlaubt!

Fachbereich 5 - Transfergesellschaft und Transferagentur
Der Fachbereich 5 ist den Transfergesellschaften und Transferagenturen vorbehalten. Diese Unternehmen nehmen Menschen auf, die bei großem Stellenabbau ansonsten arbeitslos wären. Dort durchlaufen Sie ein Jobcoaching und werden wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Teilweise werden diese Personen dort auch mit Weiterbildung unterstützt. Eine zusätzliche Maßnahme Zulassung ist nicht vorgesehen. Es wird an Ausschreibunge teilgenommen und die Unternehmen machen einen Vertrag mit der Agentur für Arbeit. Für die Tätigkeit ist eine Trägerzulassung erforderlich.
